Antrag auf Erstattung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Markenheftchen
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Einen '''Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags''' konnte man bei der Deutschen Bundespost in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und Markenheftchen stellen.
Einen '''Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags''' konnte man bei der [[Deutsche Post|Deutschen Bundespost]] in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und [[Markenheftchen]] stellen.


Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein [[Automat]] nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag.
Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein [[Automat]] nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag.