Antrag auf Erstattung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Markenheftchen
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:Antrag auf Erstattung VS.png|right|350px|thumb|Vorderseite]] | [[Datei:Antrag auf Erstattung VS.png|right|350px|thumb|Vorderseite]] | ||
[[Datei:Antrag auf Erstattung RS.png|right|350px|thumb|Rückseite]] | [[Datei:Antrag auf Erstattung RS.png|right|350px|thumb|Rückseite]] | ||
Einen '''Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags''' konnte man bei der Deutschen Bundespost in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und Markenheftchen stellen. | Einen '''Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags''' konnte man bei der [[Deutsche Post|Deutschen Bundespost]] in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und [[Markenheftchen]] stellen. | ||
Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein [[Automat]] nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag. | Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein [[Automat]] nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag. |