Antrag auf Erstattung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Markenheftchen
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Einen '''Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags''' konnte man bei der Deutschen Bundespost in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und Markenheftchen stellen.
Einen '''Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags''' konnte man bei der [[Deutsche Post|Deutschen Bundespost]] in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und [[Markenheftchen]] stellen.


Die Abbildungen zeigen eine ''Postsache'' mit Druckdatum von 5.1984, welche auf Nachfrage am Postschalter erhältlich war.
Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein [[Automat]] nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag.


Die Abbildungen zeigen eine ''Postsache'' mit Druckdatum 5.1984, welche auf Nachfrage am Postschalter erhältlich war oder bei größeren Postämtern auch auslag.
==Siehe auch==
*[[Postwertzeichenheftchengeber]]
[[Kategorie:Glossar]]
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Aktuelle Version vom 21. März 2025, 00:10 Uhr

Vorderseite
Rückseite

Einen Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags konnte man bei der Deutschen Bundespost in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und Markenheftchen stellen.

Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein Automat nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag.

Die Abbildungen zeigen eine Postsache mit Druckdatum 5.1984, welche auf Nachfrage am Postschalter erhältlich war oder bei größeren Postämtern auch auslag.

Siehe auch