Antrag auf Erstattung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Markenheftchen
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Einen '''Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags''' konnte man bei der Deutschen Bundespost in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und Markenheftchen stellen. | Einen '''Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags''' konnte man bei der [[Deutsche Post|Deutschen Bundespost]] in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und [[Markenheftchen]] stellen. | ||
Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein Automat nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit | Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein [[Automat]] nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag. | ||
Die Abbildungen zeigen eine ''Postsache'' mit Druckdatum | Die Abbildungen zeigen eine ''Postsache'' mit Druckdatum 5.1984, welche auf Nachfrage am Postschalter erhältlich war oder bei größeren Postämtern auch auslag. | ||
==Siehe auch== | |||
*[[Postwertzeichenheftchengeber]] | |||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |