Antrag auf Erstattung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Markenheftchen
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Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein Automat nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit | Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein Automat nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag. | ||
Die Abbildungen zeigen eine ''Postsache'' mit Druckdatum von 5.1984, welche auf Nachfrage am Postschalter erhältlich war oder bei größeren Postämtern auch auslag. | Die Abbildungen zeigen eine ''Postsache'' mit Druckdatum von 5.1984, welche auf Nachfrage am Postschalter erhältlich war oder bei größeren Postämtern auch auslag. | ||
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Version vom 5. März 2025, 15:48 Uhr


Einen Antrag auf Erstattung eines von einem Münz-Wertzeichengeber zu Unrecht einbehaltenen Betrags konnte man bei der Deutschen Bundespost in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und Markenheftchen stellen.
Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein Automat nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag.
Die Abbildungen zeigen eine Postsache mit Druckdatum von 5.1984, welche auf Nachfrage am Postschalter erhältlich war oder bei größeren Postämtern auch auslag.