Rote Bestell-Aufkleber: Unterschied zwischen den Versionen
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „Laut ''Telekommunikationsgesetz (TKG)'' durften ab 2010 Produkte, welche eine Servicetelefonnummer im Mobilfunk zeigten, keine gemäß Definition TKG unvollständigen oder nicht direkt ablesbaren Kostenangaben zeigen. Dies betraf auch zahlreiche Markenheftchen, welche die Kosteninformation lediglich per Fußnote bereitstellten. <div class="center" style="margin: 0 0 3% 3%;"><div class="mw-drop-shadow-soft">Datei:Mobilfunk Info (bis 2010).jpg|226px|Mobi…“ |
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Laut ''Telekommunikationsgesetz (TKG)'' durften ab 2010 Produkte, welche eine Servicetelefonnummer im Mobilfunk zeigten, keine gemäß Definition TKG unvollständigen oder nicht direkt ablesbaren Kostenangaben zeigen. Dies betraf auch zahlreiche Markenheftchen, welche die Kosteninformation lediglich per Fußnote bereitstellten. | Laut ''Telekommunikationsgesetz (TKG)'' durften ab 2010 Produkte, welche eine Servicetelefonnummer im Mobilfunk zeigten, keine gemäß Definition TKG unvollständigen oder nicht direkt ablesbaren Kostenangaben zeigen. Dies betraf auch zahlreiche Markenheftchen, welche die Kosteninformation lediglich per Fußnote bereitstellten. | ||
<div class="center" style="margin: 0 0 3% 3%;"><div class="mw-drop-shadow-soft">[[Datei:Mobilfunk Info (bis 2010).jpg|226px|Mobilfunk Info Bund MH 73]]</div> <br>Mobilfunk Info von Bund MH 73</div> | <div class="center" style="margin: 0 0 3% 3%;"><div class="mw-drop-shadow-soft">[[Datei:Mobilfunk Info (bis 2010).jpg|226px|Mobilfunk Info Bund MH 73]]</div> <br>Mobilfunk Info von [[Bund MH 73 a|Bund MH 73]]</div> | ||
Poststellen sollten Restbestände umgehend verbrauchen. Zu beanstandene Produkte wurden nicht mehr ausgeliefert. | Poststellen sollten Restbestände umgehend verbrauchen. Zu beanstandene Produkte wurden nicht mehr ausgeliefert. |
Version vom 27. April 2025, 22:51 Uhr
Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) durften ab 2010 Produkte, welche eine Servicetelefonnummer im Mobilfunk zeigten, keine gemäß Definition TKG unvollständigen oder nicht direkt ablesbaren Kostenangaben zeigen. Dies betraf auch zahlreiche Markenheftchen, welche die Kosteninformation lediglich per Fußnote bereitstellten.
Poststellen sollten Restbestände umgehend verbrauchen. Zu beanstandene Produkte wurden nicht mehr ausgeliefert.
Restbestände bei den Erlebnis-Briefmarken-Teams der Deutschen Post wurden mit roten Aufklebern überklebt.
Dabei wurden ab Frühjahr 2010 zunächst große, rote Aufkleber im Format 70 mm x 25 mm (La) verwendet. Ab Sommer 2010 kamen dann kleinere, rote Aufkleber im Format 50 mm x 20 mm (Lb) zum Einsatz, welche auch von der Versandstelle Weiden verwendet wurden.