Rechtsseitig geöffnet: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Markenheftchen
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Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbekklebung|Lumbekverschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinander fielen. | Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbekklebung|Lumbekverschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinander fielen. | ||
Version vom 24. März 2025, 00:19 Uhr
Die Markenheftchen Bund 5-19 und Berlin 3-8 sind linksseitig mittels Lumbekverschluss geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinander fielen.
Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der oder des enthaltenen Heftchenblatts.