Privatpost-MH Bund: Unterschied zwischen den Versionen
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sogenannte Exklusivlizenz der [[Deutsche Post|Deutschen Post AG]] für Briefe bis 50 Gramm. Hierdurch wurde endgültig der Weg für die zweite Phase deutscher Privatpost, auch als ''moderne Privatpost'' bezeichnet, frei gemacht. | sogenannte Exklusivlizenz der [[Deutsche Post|Deutschen Post AG]] für Briefe bis 50 Gramm. Hierdurch wurde endgültig der Weg für die zweite Phase deutscher Privatpost, auch als ''moderne Privatpost'' bezeichnet, frei gemacht. | ||
===Deutsche Privatpostdienstleister mit | ===Deutsche Privatpostdienstleister mit Markenheftchen=== | ||
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Version vom 18. März 2025, 02:55 Uhr
Einleitung
Im ausgehenden 19. Jahrhundert (1886-1900) gab es in Deutschland eine erste Phase der Privatpost, auch als klassische Privatpost bezeichnet. Aus dieser Periode gibt es nach heutigem Kenntnisstand keine Markenheftchen. Zum 1. April 1900 wurde dann im Deutschen Reich das staatliche Postmonopol erschaffen und es dauerte noch über ein Jahrzehnt bis Markenheftchen überhaupt eingeführt wurden.
Mit der Postreform I (1989) wurden zunächst die Voraussetzungen für die Liberalisierung des Postmarktes geschaffen und die Restrukturierung der Deutschen Bundespost in drei separate Unternehmensbereiche betrieben. Mittels Grundgesetzänderung (Art. 87f) wurden 1994 Postdienste offiziell in privatwirtschaftliche Tätigkeit gewandelt.
Mit der Postreform II (1995) geschah im zweiten Schritt dann die Umwandlung der drei neu geschaffenen Unternehmensbereiche in eigenständige Aktiengesellschaften.
Schließlich wurde mit der Postreform III (1998) und mit einem neuem Postgesetz die schrittweise Abschaffung des Beförderungsmonopols in die Wege geleitet. Am 1. Januar 2008 endete die letzte sogenannte Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für Briefe bis 50 Gramm. Hierdurch wurde endgültig der Weg für die zweite Phase deutscher Privatpost, auch als moderne Privatpost bezeichnet, frei gemacht.