rechtsseitig geöffnet: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Markenheftchen
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbeck-Bindung|Lumbeck-Verschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen. | |||
Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[ | |||
Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der | Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der enthalteten [[Heftchenblatt|Heftchenblätt]]er. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*[[linksseitig geöffnet]] | *[[linksseitig geöffnet]] | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] | ||
