rechtsseitig geöffnet: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Markenheftchen
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{DISPLAYTITLE:<span class="mw-page-title-main">rechtsseitig geöffnet</span>}} | {{DISPLAYTITLE:<span class="mw-page-title-main">rechtsseitig geöffnet</span>}} | ||
Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[ | Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbeck Bindung|Lumbeckverschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinander fielen. | ||
Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der oder des enthaltenen [[Heftchenblatt]]s. | Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der oder des enthaltenen [[Heftchenblatt]]s. | ||
