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Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbeck Bindung|Lumbeckverschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinander fielen.
Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbeck Bindung|Lumbeckverschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinander fielen.


Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der oder des enthaltenen [[Heftchenblatt]]s.
Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der enthalteten [[Heftchenblatt|Heftchenblätt]]er.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[linksseitig geöffnet]]
*[[linksseitig geöffnet]]
[[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Glossar]]

Version vom 9. April 2026, 10:26 Uhr

Die Markenheftchen Bund 5-19 und Berlin 3-8 sind linksseitig mittels Lumbeckverschluss geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinander fielen.

Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der enthalteten Heftchenblätter.

Siehe auch