Linksseitig geöffnet: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Markenheftchen
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Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbeck Bindung|Lumbeckverschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen. | Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbeck Bindung|Lumbeckverschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen. | ||
Zur Prüfung werden diese Markenheftchen oft linksseitig - also an der Klebeseite - geöffnet. Linksseitig geöffnete Markenheftchen sind <u>vollwertig</u>, wenn das [[Heftchenblatt]] an der unteren Deckelseite kleben bleibt. | Zur Prüfung werden diese Markenheftchen oft linksseitig - also an der Klebeseite - geöffnet. Linksseitig geöffnete Markenheftchen sind <u>vollwertig</u>, wenn das [[Heftchenblatt]] an der unteren Deckelseite kleben bleibt. | ||
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Version vom 22. Mai 2025, 21:25 Uhr
Die Markenheftchen Bund 5-19 und Berlin 3-8 sind linksseitig mittels Lumbeckverschluss geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen.
Zur Prüfung werden diese Markenheftchen oft linksseitig - also an der Klebeseite - geöffnet. Linksseitig geöffnete Markenheftchen sind vollwertig, wenn das Heftchenblatt an der unteren Deckelseite kleben bleibt.
