Linksseitig geöffnet: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Markenheftchen
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
T1qj7p (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
<div class="center"><div class="mw-drop-shadow-soft">[[Datei:links geöffnet.jpg|x155px|linksseitig geöffnet]]</div> <br>linksseitig geöffnetes Bund MH 7 II | <div class="center"><div class="mw-drop-shadow-soft">[[Datei:links geöffnet.jpg|x155px|linksseitig geöffnet]]</div> <br>linksseitig geöffnetes [[Bund MH 7 a II]] RLV V </div> | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*[[rechtsseitig geöffnet]] | *[[rechtsseitig geöffnet]] | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] | ||
Version vom 16. August 2025, 17:05 Uhr
Die Markenheftchen Bund 5-19 und Berlin 3-8 sind linksseitig mittels Lumbeckverschluss geleimt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen.
Zur Prüfung werden diese Markenheftchen oft linksseitig - also an der Klebeseite - geöffnet. Linksseitig geöffnete Markenheftchen sind vollwertig, wenn das Heftchenblatt an der unteren Deckelseite kleben bleibt.
