rechtsseitig geöffnet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Markenheftchen
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Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbeck Bindung|Lumbeckverschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinander fielen.
Die Markenheftchen [[MH Bund|Bund]] 5-19 und [[MH Berlin|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbeck-Bindung|Lumbeck-Verschluss]] geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen.


Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der enthalteten [[Heftchenblatt|Heftchenblätt]]er.
Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der enthalteten [[Heftchenblatt|Heftchenblätt]]er.

Version vom 12. April 2026, 17:32 Uhr

Die Markenheftchen Bund 5-19 und Berlin 3-8 sind linksseitig mittels Lumbeck-Verschluss geklebt und rechtsseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen.

Rechtsseitig geöffnete Markenheftchen sind nicht mehr postfrisch und deshalb minderwertig. Sie haben lediglich noch den Wert der enthalteten Heftchenblätter.

Siehe auch