Erstattungsantrag

Aus Markenheftchen
Version vom 23. September 2025, 14:56 Uhr von T1qj7p (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „right|350px|thumb|Vorderseite right|350px|thumb|Rückseite Einen '''Erstattungsantrag Münz-Wertzeichengeber''' konnte man bei der Deutschen Bundespost in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und Markenheftchen stellen. Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein Automat nach Münzeinwurf keine…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Vorderseite
Rückseite

Einen Erstattungsantrag Münz-Wertzeichengeber konnte man bei der Deutschen Bundespost in den Zeiten der vielerorts aufgestellten Automaten für Rollenmarken, Ganzsachen und Markenheftchen stellen.

Einen solchen Antrag konnte man portofrei der Post senden, wenn ein Automat nach Münzeinwurf keine Ware ausgab. Nach Überprüfung kam dann nach einiger Zeit ein Schreiben mit einigen Briefmarken als Erstattung für den vom Automaten einbehaltenen Betrag.

Die Abbildungen zeigen einen solchen Antrag mit Druckdatum 5.90, welcher auf Nachfrage am Postschalter erhältlich war oder bei größeren Postämtern auch auslag.

Schreiben Erstattung Wertzeichengeber

Siehe auch