Doppeldruck

Aus Markenheftchen

Der Begriff Doppeldruck (DD) in der Philatelie bezeichnet das zweifache Aufbringen des Farbauftrags beim Druck. Hierdurch ergibt sich als Abart ein zweifaches Druckbild, meist einer Farbe.

Dies war für lange Zeit die gültige Erklärung, jedenfalls solange postalische Erzeugnisse im Plattendruck produziert wurden.

Die Drucktechnik hat sich jedoch weiter entwickelt, und heutzutage wird werden nahezu alle postalischen Produkte im Offsetdruckverfahren erstellt. Hierbei kann es nicht zu klassischen Doppeldrucken kommen, da immer nur der Teil des Papiers zwischen Transportrolle und Druckrolle bedruckt wird. Ein zweimaliger Farbauftrag kann auch hier entstehen und zwar zeilenartig wenn die Druckmaschine angehalten und wieder angefahren wird. Für dieses Phänomen hat man zwecks Unterscheidung den Begriff Doppelbilddruck eingeführt, manchmal auch als Offset-DD bezeichnet.

Auch diese Doppelbilddruck wurden eine Zeit lang als Doppeldruck geprüft, was regelmäßig zur Verwirrung von Sammlern, Händlern und auch Prüfern geführt hat. Aus diesem Grund werden Doppeldrucke vom Bund Philatelistischer Prüfer seit den frühen 1990er Jahren nicht mehr geprüft.


Doppeldruck Bund MH 21 b

Doppeldruck Bund MH 21 b
(4./5. Blauzeile)

Doppeldruck Bund MH 22 I g

Doppeldruck Bund MH 22 I g
(1. Rotzeile)

Siehe auch